Ja, solange jeder jeden Mietvertrag unterschrieben hat. Im Falle, dass Sie das Motorrad eines anderen Mitfahrers beschädigen ohne im Mietvertrag aufgeführt zu sein, liegt es in Ihrer Verantwortung den entstandenen Schaden zu beheben.
Ja, solange jeder jeden Mietvertrag unterschrieben hat. Im Falle, dass Sie das Motorrad eines anderen Mitfahrers beschädigen ohne im Mietvertrag aufgeführt zu sein, liegt es in Ihrer Verantwortung den entstandenen Schaden zu beheben.